AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen FireNetService GmbH Dienstleistungsbüro für Brandschutztechnik
1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleistungsbüro FireNetService GmbH (im weiteren Verlauf „Dienstleistungsbüro FireNetService“).
- Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Dienstleistungsbüro FireNetService ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Dies gilt auch für jenen Fall, in dem der Auftraggeber in der Beauftragung auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsverbindungen oder auf Teile davon verweist.
- Vertragsgegenstand für das gesamte Projekt unabhängig von der Laufzeit und unberührt von nachträglichen Änderungen der AGB sind jeweils die mit Datum des Vertragsabschluss geltenden AGB.
- Die geltende Fassung der AGB ist auf der Website des Dienstleistungsbüro FireNetService abrufbar.
- Die Angebote des Dienstleistungsbüros FireNetService sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
- Das Dienstleistungsbüro FireNetService ist innerhalb von 3 Monaten ab Angebotslegung an dieses gebunden, sofern im Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.
- Enthält eine Auftragsbestätigung des Dienstleistungsbüros FireNetService Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
- Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
- Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung, Vertrag, einer allfälligen Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Vertrag kommt erst mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung des Auftraggebers (firmenmäßig unterschriebener Auftrag bezugnehmend auf das Angebot des Dienstleistungsbüros FireNetService) zustande.
- Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Dienstleistungsbüro FireNetService um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. Solche Änderungen und Ergänzungen können beispielsweise auch in Aktennotizen des Dienstleistungsbüros FireNetService festgehalten werden.
- Das Dienstleistungsbüro FireNetService verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
- Der Zeitraum der Vertragserfüllung bestimmt sich nach der schriftlich einvernehmlich getroffenen Vereinbarung. Der Beginn der Leistungserbringung setzt voraus, dass zwischen den Vertragspartnern alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen Unterlagen oder die Leistung einer vereinbarten Zahlung erfüllt hat.
- Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung sämtliche Informationen, die zur Erfüllung des Beratungsauftrages erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird das dem Auftragnehmer überlassene Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme, etc.), welches er nach Erfüllung des Beratungsauftrages zurück erhalten möchte, ausdrücklich benennen.
- Sollte ein Zeitverzug durch ein unvorhersehbares Ereignis entstehen, erfolgt eine erneute Ausarbeitung eines Erfüllungszeitraums. Diese neue Vereinbarung muss wieder schriftlich und einvernehmlich geschlossen werden.
- Das Dienstleistungsbüro FireNetService kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, im Anwendungsbereich des erteilten Auftrages, Aufträge erteilen. Das Dienstleistungsbüroist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen ab Kenntnisnahme zu widersprechen.
- Das DienstleistungsbüroFireNetService kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend gewerblich Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und auf Rechnung des Dienstleistungsbüros FireNetService Aufträge erteilen.
- Gewährleistungsansprüche sind vom Auftraggeber bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften nach Vertragserfüllung schriftlich und detailliert zu rügen, die ausschließlich schriftlich binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
- Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in einer vertraglich festzulegenden Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat.
- Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Dienstleistungsbüro FireNetService innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
- Das FireNetService haftet nur für Schäden in Höhe der Auftragssumme, diese ergibt sich aus der vereinbarten Leistung gemäß Punkt 3a dieser AGB.
- Dieser Anspruch auf Gewährleistung erlischt ein Jahr nach Erbringung der beanstandeten Leistung des Auftragnehmers.
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Der Rücktritt ist schriftlich, unter detaillierter Angabe des Grundes/der Gründe, zu erklären.
- Bei Verzug des Dienstleistungsbüros FireNetService mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist - dem Volumen des Gesamtauftrages entsprechend - möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
- Bei verschuldetem oder unverschuldetem Verzug des Auftraggebers wie beispielsweise Zeitverzug, mangelnde oder unrichtige Informationserteilung, mangelnde oder verspätete Arbeitsdurchführung, nicht rechtzeitige Freigabe der Teilleistungen, mangelnde Mitwirkung und alle Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die die Durchführung des Auftrages durch das Dienstleistungsbüro FireNetService erschwert oder verzögert oder gar unmöglich macht, ist das Dienstleistungsbüro FireNetService zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt.
- Bei Nichtbezahlung von Teilrechnungen nach Setzen einer angemessenen Nachfrist in Schriftform ist das Dienstleistungsbüro FireNetService zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt, allfällige Ansprüche des Dienstleistungsbüro FireNetService bleiben bestehen.
- Bei Zahlungsverzug gelten jedenfalls die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Verzugszinsen. Eventuelle Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen sind einvernehmlich schriftlich zu vereinbaren.
- Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält das Dienstleistungsbüro FireNetService den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, sowie Ersatz aller ihrer bisher entstandenen Kosten, dies gilt ebenfalls bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. § 1168 ABGB findet Anwendung. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Dienstleistungsbüro FireNetService erbrachten Leistungen zu honorieren.
- Das Dienstleistungsbüro FireNetService ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet, oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels hinreichendem Vermögen abgelehnt wird; das Rücktrittsrecht kann im Fall des Ausgleichs während der gesamten Dauer des Ausgleichsverfahrens bis zur Aufhebung desselben, in den übrigen Fällen unbefristet bis zur Beendigung der Untersuchung geltend gemacht werden.
- Wenn nicht in einem gesonderten Vertrag etwas gegenteiliges geregelt ist, sind Wartungsverträge und Verträge für Dienstleistungen sowie Software jeweils zum Ende des Quartals (31.03., 30.06., 30.09., 31.12. des Kalenderjahres) mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist einlangend bei Auftragnehmer kündbar. Die Kündigung hat schriftlich bzw. per Email zu erfolgen. Erfolgt keine Beendigung des Vertrages, so verlängert sich diese automatisch jeweils um ein weiteres Quartal.
- Dem Honoraranspruch des Dienstleistungsbüros FireNetService liegen die vom Fachverband der Technischen Büros Ingenieurbüros herausgegebenen Honorarrichtlinien (HRI), Kalkulationsempfehlungen und Leistungsbilder zugrunde. Die im Angebot, Vertrag oder Vollmacht getroffenen Honorarvereinbarungen gehen diesen Honorarrichtlinien vor.
- Sämtliche Honorare werden in EURO (€) erstellt.
- In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist zuzüglich mit Rechnungslegung vom Auftraggeber zu bezahlen.
- Die Kompensation mit allfälligen Gegenleistungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen der Geschäftsvereinbarung bestehenden Forderungen Eigentum des Dienstleistungsbüros FireNetService.
- Wird im Zuge der Durchführung des Auftrages eine Leistung erforderlich, die in diesem nicht vorgesehen ist, so wird vor Ausführung das Einvernehmen mit dem Auftraggeber hierüber hergestellt. Wird die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit dieser Leistung einvernehmlich festgestellt, so ist gleichzeitig das entsprechende Entgelt schriftlich zu vereinbaren.
- Sollten Leistungen des Dienstleistungsbüros FireNetService für behördliche Genehmigungen erforderlich sein, haften wir nicht dafür, dass die Genehmigung tatsächlich erteilt wird. Die Kosten für die vertraglich vereinbarten Leistungen sind daher auch dann zu bezahlen, wenn trotz aller Bemühungen, aus welchen Gründen auch immer, eine allfällige behördliche Genehmigung (z.B. Baubewilligung) nicht erteilt wird.
- Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Leistungsvergütung besteht, hat der Auftraggeber die Nebenkosten gesondert zu tragen. Als Nebenkosten können gelten (keine taxative Anführung):
- Beschaffung erforderlicher Unterlagen, Grundlagen, Bestandsaufnahmen udgl. (ausgenommen Gesetzestexte, fachübliche Normen und Richtlinien);
- der mit dem Auftraggeber abgestimmte Einsatz von speziellen Ausrüstungen, wie EDV-Anlagen, Spezialkameras udgl.;
- Ausfertigung von Projekten, Berechnungen, Plänen und Gutachten erfolgt zweifach (ein Original und eine Kopie) sowie digital als pdf-Datei, sofern vertraglich nicht anders festgelegt. Vervielfältigungen von Schriftstücken und Zeichnungen, Plandrucken, Drucksachen udgl. sowie Herstellung von EDV Datenträgern, die zusätzlich an den Auftraggeber, beigezogene Fachleute, Ausführende, Behörden oder sonstige mit der Planung beschäftigte Personen oder an vom Auftraggeber benannte Dritte zu übergeben sind, werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
- Prüfgutachten, Behördliche Kommissionsgebühren, Stempel- und Rechtsgebühren, Verwaltungsabgaben, Gerichts-, Porto- und Transportkosten, Zölle udgl.;
- Wegzeiten und Fahrkosten nach Zielen außerhalb des Gemeindegebietes, in dem sich der Bürositz des Dienstleistungsbüros FireNetService befindet;
- Wartezeiten, sofern diese nicht das Dienstleistungsbüros FireNetService zu vertreten hat;
- Kosten für einen über die bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleistungsbüros FireNetService hinausgehenden Versicherungsschutz durch den Auftraggeber sowie auftragsbedingte Versicherungen, die bescheidmäßig auferlegt werden.
- Allfällig entstandene Nebenkosten werden, sofern schriftlich einvernehmlich nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
- Als Erfüllungsort für alle Leistungen ist 3100 St. Pölten anzusehen.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand St. Pölten vereinbart, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.
- Für Verträge zwischen Auftraggeber und Dienstleistungsbüro FireNetService , falls die Punkte nicht in diesen AGB geregelt sind, kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung und unterwirft sich der Auftraggeber der österreichischen Gerichtsbarkeit.
- Das Dienstleistungsbüro FireNetService ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet, soweit Informationen nicht an andere am Auftrag Beschäftigten weiter gegeben werden müssen.
- Das Dienstleistungsbüro FireNetService ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das Dienstleistungsbüro FireNetService berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
- Des Weiteren wird dem Dienstleistungsbüro FireNetService das Recht eingeräumt, eigene sowie bereitgestellte Fotos und Aufnahmen des Projekts für jegliche Zwecke zu nutzen.
- Das Dienstleistungsbüro FireNetService behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen vor.
- Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Dienstleistungsbüros FireNetService zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich schriftlich festgelegten Zwecke verwendet werden.
- Das Dienstleistungsbüro FireNetService ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichung) des Dienstleistungsbüros FireNetService anzugeben.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages vom Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellen Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden.
- Der Auftraggeber haftet dafür, dass diese Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht wird.
- Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat das Dienstleistungsbüro FireNetService Anspruch auf Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen des Dienstleistungsbüros FireNetService genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
11 Haftungsausschluss für Fahrlässigkeit
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht vom Auftraggeber nachzuweisendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleistungsbüros FireNetService beruhen. Regressforderungen im Sinne § 12 Produkthaftungsgesetz (PHG) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Dienstleistungsbüros FireNetService verursacht und vom Dienstleistungsbüro FireNetService vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
12 Schlussbestimmung
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB behalten alle anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit.